| 15. Der SpOU in bildungs- und sprachpolitischer Perspektive: von der politischen Ohnmacht der Bildungswissenschaft. |
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15.1 Der historische Stellenwert des SpOU für die Bildungskybernetik. |
| Der Beginn der Entwicklung des Sprachorientierungsunterrichts markiert in der geschichtlichen Entwicklung der Bildungskybernetik den endgültigen Schritt zur dritten Komplexitätsstufe: den Schritt von der Bildungstechnologie zur Bildungspraxis. |
| Die Bildungskybernetik ist ein Zweig der Anthropokybernetik (= Humankybernetik); sie bildet, zusammen mit der Informationspsychologie, der Informationsästhetik und der Sprachkybernetik, deren kommunikationskybernetischen Zweig (vgl. Frank / Franke, 1997, S. 55 - 58). Sie gehört, wie die Kybernetik insgesamt (Bild 15.1), zu den nomothetischen Wissenschaften im Sinne des deutschen Philosophen Wilhelm Windelband (1848 - 1915). Anders als die idiographischen Wissenschaften, denen die nichtkybernetische Bildungswissenschaft größtenteils zuzuordnen ist, interessieren sich die nomothetischen Wissenschaften mehr für allgemeine Gesetze als für geschichtlich Einmaliges. Sie beginnen aus diesem Beweggrund ihre Forschung (und lehren die Gesamtheit ihrer Ergebnisse) gemäß der sogenannten cartesischen (oder analytischen) Methode. Diese wurde ausdrücklich vom französischen Philosophen René Descartes (1596 - 1650) vorgeschlagen, während gleichzeitig der italienische Physiker Galileo Galilei (1564 - 1642) mit seiner Analyse des Fallens das bekannteste Anwendungsmodell lieferte. |
| Die cartesische Methode folgt vier Maximen:
1. alles Nichtbewiesene anzweifeln, 2. komplexe Probleme in getrennt zu behandelnde Teilprobleme zerlegen, 3. die Probleme in der Reihenfolge stufenweise steigender Schwierigkeit bearbeiten und 4. eine vollständige Klassifikation aller Möglichkeiten anstreben. |
| Die Theorie des SpOU erfüllt die erste Maxime, indem sie das übliche Vorurteil vermeidet, Lehrstoffmodelle seien nur für die Didaktik der Naturwissenschaften geeignet, und Plansprachen seien für keinerlei Zweck lernwürdig. Die zweite Maxime wandten wir schon im ersten Kapitel an, indem wir in Anlehnung an den deutschen Grundschulpädagogen Paul Heimann (1901 - 1967) den Sprachorientierungsunterricht in sechs getrennt behandelbare Komponenten zerlegten, und ausdrücklich im siebten Kapitel, indem wir die Ursachen der Lernkurvenform voneinander trennten; auch die sonst nicht übliche Unterscheidung zwischen manifestem und latentem Transfer ist eine typische Anwendung der cartesischen Methode. Deren dritte Maxime wandten wir im vierzehnten Kapitel an, indem wir stufenweise den vorab analysierten, wirklichen Sprachlernprozeß aus immer mehr Bausteinen unseres Modells rekonstruierten. Die vierte Maxime stand zu Beginn des ersten Kapitels hinter dem ausdrücklichen Versuch, die Vollständigkeit der sechs Bildungsdimensionen aufzuweisen. |
Bild 15.1: Die Klassifikation der Wissenschaften, die der AIS-Struktur
zugrunde liegt.
| Bei der Entwicklung einer Problembearbeitung innerhalb einer nomothetischen Wissenschaft (für diese Seite der Wissenschaftsklassifikation von Bild 15.1) zeigt sich ein eigentümlicher) methodischer Fünfschritt (näher beschrieben in Frank, 1996, S. 63 - 65). |
| 1. Die Analyse führt auf getrennt behandelbare Komponenten. |
| 2. Bei der Rekonstruktion des ursprünglichen Phänomens bleiben Komponenten außer Acht, die man als unwesentlich ansieht; als Ergebnis der Synthese ensteht somit ein vollständig bekanntes Modell. |
| 3. Die Vereinfachung zu einem Modell reduziert die zu betrachtende Information und reizt auf diese Weise zu einer genaueren Fassung der Modellparameter durch Messung. |
| 4. Die quantitativ präzisierten Modellparameter sind zur Verwendung in einem Kalkül geeignet, der Vorhersagen ermöglicht. So wird ein Prinzip erfüllt, das nomothetischen Wissenschaften Sinn verleiht, und das der französische Philosoph Auguste Comte (1798 - 1857) aufstellte: "Savoir pour prévoir" (Wissen um vorherzusehen). |
| 5. Durch die quantitative Kenntnis der Komponenten einer Erscheinung zusammen mit der Fähigkeit, (außer der unbeeinflußbaren Zukunft) auch die Folgen vorherzusagen, die mögliche Handlungen haben würden, erreicht man die "Lust unseres technischen Zeitalters", die nach dem deutschen Schriftsteller Bertolt Brecht (1901 - 1956) darin besteht, "alles in der Weise zu begreifen, daß wir eingreifen können", und die nach dem deutschen Begründer der Kybernetik, Hermann Schmidt (1894 - 1968), in der Technologie der Objektivierung menschlicher Arbeit (d.h. ihrer Übertragung an ein Objekt) gipfelt. |
| Durch die vier ersten Schritte entdecken die empirischen nomothetischen Wissenschaften, nämlich die neuzeitlichen (nach-galileischen) Naturwissenschaften und die Kybernetik, jene Gesetze, mit denen es möglich ist, Wirkungen aus Ursachen vorauszuberechnen. Das ist Ziel der Grundwissenschaften (Mechanik, Biologie, Psychologie usf.). Durch den fünften Schritt kehrt man die Gesetze um, indem man die zu verwirklichenden Ursachen zur Erreichung gewünschter Wirkungen sucht. Solche Kenntnisse streben die Technologien (Verfahrenswissenschaften) an (mechanische Technologie, Medizin, Didaktik usf.). Die wirkliche Anwendung der Technologie, also die Technik, überschreitet die bloße Beschreibung und Erklärung der Welt, also die Wissenschaft: sie wendet technologische Erkenntnisse zusammen mit real verfügbaren Mitteln tatsächlich an, um die Welt gemäß vorher gesetzter Ziele zu ändern. Sobald eine solche technische Verwirklichung nicht mehr in einer beschränkten, selbst kontrollierbaren Laborsituation erfolgt, sondern in der Praxis, entsteht (oft als schockierendes Hindernis) die Reaktion der Gesellschaft. |
| Diese Stufen, welche die dritte Maxime der cartesischen Methode wiederspiegeln, können insbesondere im Falle der Pädagogik unterschieden werden. (Einzelheiten finden sich u.a. in Frank, 1984a, Kapitel 3.) Die getrennte Behandlung der Unterrichtskomponenten durch die Informationspsychologie, die Lehrmethodik usf. kennzeichnet die pädagogischen Grundwissenschaften. Die methodische Planung eines zielgerechten Unterrichts, von welchem manche Komponenten vorgeschrieben sind, kennzeichnet die technologische Didaktik im allgemeinen Sinne des Wortes. (Die Objektivierung pädagogischer Arbeit durch Lehrfilme, rechnerunterstützten Unterricht usf. ist nur ein Spezialfall - der übrigens besonders genau geplant werden muß, weil Maschinen unfähig sind, im Bedarfsfall intuitiv eine geeignete Fortsetzung des Lehrprozesses zu finden.) Die Verwirklichung einzelner, so geplanter Unterrichte (in Ausnahmefällen sogar ganzer Lehrgänge) ist ohne beträchtliche gesellschaftliche Widerstände in der Form kleiner Schulversuche möglich, oder als Vorführung von Musterlektionen, oder bei der eigenen universitären Lehre eines Bildungswissenschaftlers; dann ist der Schritt von der Technologie zur pädagogischen Technik getan, obwohl noch nicht zur praktischen Pädagogik. Diese wird betreten, sobald der Initiator aufhört, die weitere Verwirklichung innerhalb der Gesellschaft, allein kontrollieren zu können. Diesen gesellschaftlichen Prozeß, der sich zu verselbständigen begann, bedenkt die Bildungswissenschaft ohnmächtig, nur von außen, auf ihrer dritten Komplexitätsstufe, nämlich als Theorie des Bildungswesens. |
| Als grundwissenschaftlicher Anfang der Bildungskybernetik können die ersten Versuche angesehen werden, auf das Lernen und das Lehren die grundle-genden Erkenntnisse der Informations-psychologie anzuwenden. Ende der fünfziger Jahre wurde diese als Grundlage der informationsästhetischen Erforschung der Wahrnehmung und Schaffung von Kunstwerken zu entwickeln begonnen. (Einzelheiten finden sich in Frank / Franke, 1997, S. 25 - 36, und in Frank, 1980, S. 78 - 91.) Ziemlich genau im Jahre 1966 verlagerte sich das Hauptinteresse der Bildungskybernetik von der Modellierung zu bloßen Erklärungszwecken weg zu den Möglichkeiten einer methodischen Objektivierung, also zur Bildungstechnologie mit vielen Anwendungen im wirklichen Unterricht, die aber der Entwickler selbst kontrollieren konnte. Der Schritt zur nächsten Stufe, zur Praxis, bahnte sich an, als es 1970 den Vertretern der Bildungskybernetik gelang, Bildungspolitiker verschiedener Länder von der Nützlichkeit der Gründung dreier bildungstechnologischer Forschungs- und Entwicklungszentren zu überzeugen. Sie entstanden in Klagenfurt (als damalige "Bildungswissenschaftliche Hochschule" - inzwischen Universität), in Wiesbaden (als "Bildungstechnologische Zentrum" [BTZ], das bis 1975 existierte) und in Paderborn (als "Forschungs- und Entwicklungszentrum für objektivierte Lehr- und Lernverfahren" [FEoLL], das zur Gründung der Paderborner Universität führte). Die Arbeitsaufnahme an diesen Orten ermöglichte es, ja zwang sogar dazu, die "gesellschaftliche Relevanz" bildungskybernetischer Erkenntnisse und Entwicklungen praktisch zu zeigen. Als Folge dieser Tendenzen begannen 1973 im Institut für Kybernetik, das von der Pädagogischen Hochschule Berlin an das FEoLL Paderborn übergesiedelt war, erste Überlegungen zur Anpassung von Urvorstellungen zu einer kybernetischen Transfertheorie (die bereits für die Entwicklung eines Lehrstoffmodells [MORE] der Informatik entstanden waren) an einen propädeutischen Fremdsprachunterricht auf der Grundlage von ILo als Lehrstoffmodell. Im Februar 1975 begann der Sprachorientierungsunterricht für eine erste Versuchsklasse in einem Lehrmaschinenraum des FEoLL, und der überwiegende Teil der Arbeitskapazität des Instituts begann sich auf dieses Projekt zu konzentrieren, das eine Innovation innerhalb der praktischen Pädagogik werden sollte. (Vgl. die Chronik von Meder-Kindler, 1993.) |
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15.2 Der technokratische Fehlschluß |
| Die - mindestens implizit - am häufigsten benutzte Schlußfolgerung nomothetischer Wissenschaften geschieht nach folgendem Schema: |
| Prämisse 1 (allgemeines Gesetz): Wenn die Ursache K stärker wird, dann stellt sich eine größere Wirkung E ein. |
| Prämisse 2 (empirische Feststellung):
K
wurde stärker.
Folgerung (Voraussage): E. Symbolisch: |
K E
K____
E
| Der häufigste technologische Fehlschluß, in welchen Politiker und andere Praktiker üblicherweise diesen logischen Schluß verwandeln, hat folgende Form: |
| Prämisse 1 (wissenschaftliche Erkenntnis): Wenn die Ursache K stärker wird, dann stellt sich eine größere Wirkung E ein. |
| Prämisse 2 (normative Feststellung): Eine größere Wirkung E ist wünschenswert. |
| Folgerung (Imperativ): Man sorge
für eine Verstärkung von K.
Symbolisch: |
K E
____!E
!K
| Diese Schlußweise heißt technokratischer Fehlschluß. Da die zweite Prämisse meist stillschweigend unterstellt wird (sei es, weil niemand sie anzweifelt, sei es, um zu vermeiden, daß sie jemand anzuzweifeln beginnt), lautet der technokratische Fehlschluß kürzer: Was machbar ist, das ist zu machen. Ein typisches Beispiel ist das folgende Zitat (aus "Neue Unterrichtspraxis" 1/1978, S. 60) einer Entscheidung, die im hessischen Unterrichtsministerium über den Fremdsprachunterricht in der Grundschule getroffen wurde: |
| Beobachtet wurde der Schülerjahrgang, der 1970 im 3. Schuljahr mit Englisch begonnen hatte. Dabei wurden wesentlich bessere Eng-lischleistungen festgestellt, als sie bei den Schülern ermittelt werden konnten, die erst im 5. Schuljahr mit dieser Fremdsprache begonnen hatten. Bestätigt wurden diese Befunde durch Begleituntersuchungen des Englisch-didaktischen Seminars der Universität Frankfurt/Main. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen ist ,Frühenglisch' in den hessischen Grundschulen überall dort in den Stundentafeln vorgesehen, wo entsprechend vorgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen." |
| Korrekt wäre eine Schlußfolgerung nach einer der folgenden Schemata, von denen wahrscheinlich eines hinter der hessischen Entscheidung steckt: |
| I. Folgerung aus dem negativen Gesetz: Nur wenn K stärker wird, wird E größer (mit anderen Worten: Wird K nicht stärker, dann wächst E nicht): |
K E
________!E
!K .
| II. Folgerung aus dem bedingten Imperativ:
Wenn
K E gilt, dann bewerkstellige man K.
Schlußschema: |
(K E) !K
K E_____
!K
| III. Unbestimmte Folgerung, daß
K
oder irgendeine äquivalente Ursache K* sein soll.
Schema: |
K E
____!E
!K !K*(K)
| Allgemeine Gesetze folgen entweder aus Modellen, gelten also nur, soweit das jeweilige Modell gilt, oder sie sind als (induktiv erschlossene) Verallgemeinerungen empirischer Beobachtungen vorläufig annehmbar, solange noch keine Ausnahme beobachtet wurde. 1970 war der Transfer aus dem Sprachorientierungsunterricht zum Englischlernen schon zu erwarten wegen der analogen Beobachtungen von Eaton (1933), Williams (1960) und Setälä (1961). Die eventuelle Verallgemeinerungsbehauptung, ohne einen (K =) früheren Beginn des Englischunterrichts sei es nicht möglich, (E =) die Kompetenz in Englisch zu vergrößern, war also nicht mehr annehmbar. Es war also logisch nicht möglich, das Schema I anzuwenden. |
| Das zweite Schema basiert auf einer ideologischen Prämisse, die eine blinde E-Sucht zum Ausdruck bringt: E muß irgendwie bewerkstelligt werden - jedes wirksame K ist erlaubt. Die Schwäche des Schemas ist, daß es auch jedes äquivalente K* zu rechtfertigen gestattet. In Hessen hätte also sowohl !K als auch !K* gefordert werden müssen, also die Einführung sowohl von "Früh-Englisch", als auch des Sprachorientierungsunterrichts. Falls man also das Schema II anwandte, geschah dies unvollständig. |
| Das dritte Schema verlangt nur das Erreichen des Ziels, dessen Erreichbarkeit durch die Existenz wenigstens eines Weges gezeigt wird, ohne daß dessen Beschreiten gefordert würde. Die Entscheidung zwischen möglicherweise bestehenden Alternativen muß daher willkürlich durch den Handelnden (in Hessen also durch die einzelnen Grundschulen) getroffen werden, oder auf der Grundlage weiterer Prämissen (eine Möglichkeit, über welche aus Hessen nichts bekannt ist). |
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15.4 Rechtfertigung des SpOU auf der Basis alternativer Urwerte. |
| Meistens ist es möglich, zwischen zwei Alternativen aufgrund einer Präferenz (d. h. einer Bevorzugungsneigung) zu entscheiden, die aus einer axiologischen Grundposition folgt. Es gibt keine wissenschaftlich beweisbaren "Urwerte". Denn Werte sind keine beobachtbaren Tatsachen (nur die eventuelle Anerkennung eines Wertes durch ein anderes Individuum ist beobachtbar), und für die Rechtfertigung von Werten (also von Forderungen zu handeln, zu unterlassen, vorzuziehen usf. - vgl. die Beispiele im vorigen Abschnitt!) wäre ein tieferliegender Wert Voraussetzung, den es zu einem Urwert per definitionem nicht gibt. Urwerte gelten also für ein Individuum aufgrund dessen eigener, freier (meist unbewußter) Entscheidung. Sie zeigen den individuellen Standort im Wertedreieck FGH zwischen drei Extremstandpunkten an, nämlich zwischen bedingungsloser Bevorzugung von Freiheit (F), Gleichheit (G) oder Harrung (H), d.h. Stabilität einer Vorhersehbarkeit sichernden Ordnung. (Ein einfacher Test zur Messung des Standorts im Wertedreieck findet sich z.B. in Barandovská, 1993b, S. 1051f.) Nach fallender Präferenz dieser Urwerte kann man die möglichen Wertungsstandorte in ("rechten" bzw. "linken") Liberalismus (FHG bzw. FGH), in (liberalen bzw. konservativen) Egalismus (GFH bzw. GHF) und in (liberalen bzw. "sozialen") Konservatismus (HFG bzw. HGF) klassifizieren. Aber die relativen Stärkegrade der Bevorzugung ermöglichen in jedem Lager statt einer solchen idiographischen Klassifikation eine feinere Unterscheidung, die prinzipiell für eine nomothetische Behandlung geeignet ist. Die politische Propaganda und die Erziehung zu affektiven Lehrzielen in der moralischen (statt ästhetischen oder religiösen) Dimension bezweckt die Verschiebung der Stellung der beeinflußten Individuen (Wähler bzw. Schüler) im Wertedreieck. |
| Die vorausgegangenen Kapitel liefern wissenschaftliche Erkenntnisse zur Rechtfertigung des SpOU unter der Voraussetzung, daß Lernzeiteinsparung wünschenswert ist. Eine solche Forderung kann man mit dem liberalen Wunsch rechtfertigen, die Freiheit zu vergrößern, nämlich durch die Verwendbarkeit freigesetzter Zeit. Von einem konservativen Standort aus kann man den SpOU durch das in ihm erfolgende Lernen von ILo rechtfertigen, einer neutralen Sprache, deren Verwendung (statt der Verwendung von Englisch) für die internationale - oder speziell für die europäische - Kommunikation den Fortbestand aller Nationalsprachen schützen und dennoch die Stabilität der internationalen Koexistenz und Kooperation sichern kann (vgl. die Argumentation z.B. in Bormann / Frank, 1994). Auch aus egalitären Gesichtspunkten ist ILo nicht nur von propädeutischem sondern schon an sich von sprachpolitischem Wert, weil seine Benutzung bei der internationalen Kommunikation Chancengleichheit unabhängig von der Muttersprache gibt. Sowohl von konservativen als auch von egalitären Standpunkten aus ist der SpOU also als Früh-ILo-Unterricht rechtfertigbar - seine Transferwirkung wird nur ein Zusatzargument. - Bild 15.2 ordnet die umrissenen Beweggründe den Grundbereichen im Wertedreieck zu. Eine Zerlegung der Argumentation in Einzelschritte wurde an anderer Stelle versucht (Frank, 1980b). |
| Die bildungswissenschaftlichen Ergebnisse über den SpOU führten bisher kaum zu dessen bildungspraktischer Einführung in die Grundschulen. Nur Italien offizialisierte ihn 1993 als Alternative zur Vorverlegung des Unterrichts einer wählbaren ethnischen Fremdsprache (nämlich von Englisch, sehr selten von Französisch, ausnahmsweise von Deutsch). Mehr und mehr wird der aus jedem Grund (nämlich von jedem Standpunkt im politischen Wertedreieck aus) ungünstigere Frühenglischunterricht in den Grundschulen durchgesetzt. Analysiert man die möglichen |
Bild 15.2: Möglichkeiten zur Rechtfertigung des SpOU aus verschiedenen
Standorten im politischen Wertedreieck.
| Ursachen dieser Erscheinung nach der cartesischen Methode, dann kann man natürlich nicht übersehen, daß deren erstes Prinzip, die Vermeidung von Vorurteilen, in der Denkweise von Politikern und Praktikern nicht vorherrscht - und aus Zeitmangel nicht vorherrschen kann: im Gegensatz zu Wissenschaftlern dürfen sie ja nicht zu dauernd zögernden Hamleten werden. Aber ihr fortdauerndes Zweifeln ist ja nicht notwendig, denn Beweise für die Eignung des SpOU existieren schon. Warum überzeugen sie nicht? |
| Die Anwendung der vierten cartesischen Maxime führt zu folgenden Ursachen der Wirkungslosigkeit von Argumenten. Sie sind in Bild 15.3 einander gegenübergestellt (vgl. Frank, 1980b, S. 18 - 24; 1980a, S. 89 - 91). |
| Eine Legitimation ist (1) berechtigt oder (2) unberechtigt anzweifelbar. |
| Aus Abschnitt 15.2 wird klar, daß die
berechtigte
Ablehnung einer Rechtfertigung möglich ist, falls man
1.1 eine wissenschaftliche Prämisse, oder 1.2 eine axiologische Prämisse (d.h. eine Forderung oder andere Wertung) oder 1.3 die logische Schlüssigkeit anzweifeln kann. Tatsächlich zeigten sich keine wesentlichen Mängel an logischer Schlüssigkeit der Argumentationen für den SpOU, und gegen die in Bild 15.2 skizzierten axiologischen Prämissen erhoben sich wenigstens keine unverhüllten Proteste. Wenn überhaupt eine rechtfertigbare Ablehnung vorkommt, dann werden die wissenschaftlichen Grundlagen angezweifelt. Sie wurzeln ja in empirischen Beobachtungen, deren Genauigkeit und Überzufälligkeit stets begrenzt ist, und man ist hinsichtlich Genauigkeit und Zuverlässigkeit desto anspruchsvoller, je weniger man die Feststellung mag. Es gibt nicht viele nichttriviale empirische Ergebnisse der Bildungswissenschaft, die zuverlässiger sind als jene, auf die sich die Rechtfertigung des SpOU stützt, doch pflegt man sich auch auf die weniger zuverlässigen mehr zu verlassen. Das wird |
Bild 15.3: Die Gründe der Wirkungslosigkeit bildungswissenschaftlicher
Argumentation (z.B. zugunsten des SpOU).
| sich kaum ändern, wenn durch weitere (unbedingt wünschenswerte!) Forschung die entscheidenden Eigenschaften des SpOU noch sicherer werden; 100%ige Sicherheit kann kein empirisches Ergebnis bieten. |
| Unberechtigterweise überzeugt
die Argumentation zugunsten des SpOU nicht,
2.1 aus einer Unfähigkeit oder 2.2 wegen der Unwilligkeit, sie zu verstehen. Obgleich auch (2.1) vorkommt, ist (2.2) die herrschende Haltung. Die Ursache kann sein, daß 2.21 das Ergebnis mißfällt, weil man das Gegenteil wünscht (da man von ihm sich nämlich insgeheim persönliche Vorteile erhofft), oder 2.22 das Problem nicht interessiert, die gefundene Lösung also weder erwünscht noch unerwünscht ist, 2.221 sei es, weil man das Problem überhaupt nicht kennt, 2.222 sei es, weil man keine Zeit hat, sich mit ihm zu beschäftigen. |
| In der erwähnten Unfähigkeit oder
Unwilligkeit, die man bei Bildungspolitikern meist vorfindet, wurzelt die
Ohnmacht der Bildungswissenschaft. Diese erhält leichter eine Forschungsförderung,
um schon getroffene politische Entscheidungen zu rechtfertigen, als um
neue Lösungen zu finden. Die einzige Waffe dagegen ist die Anstrengung,
durch Veröffentlichung weise Menschen zu erreichen, die neutral für
Wahrheiten empfänglich sind.
Übungsaufgaben |